Konditionen

Mit der mündlichen bzw. schriftlichen Anmeldung erteilt der Auftraggeber der Gästeführerin einen verbindlichen Auftrag für eine Führung. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von der Gästeführerin schriftlich oder mündlich bestätigt wird.

 

 

Die geschuldete Leistung besteht aus der Führung entsprechend der Leistungsbeschreibung. Die Angaben zur Dauer der Führungen sind etwaige Angaben.

 

Für die Berechnung des Honorars gilt das Eintreffen der Gruppe bzw. spätestens der vereinbarte Zeitpunkt als Führungsbeginn. Bei einer Verspätung muss der Kunde die Gästeführerin benachrichtigen. Die Gästeführerin verpflichtet sich 30 Minuten ab vereinbartem Zeitpunkt am festgelegten Treffpunkt zu warten.

 

Bei einer Verspätung des Auftraggebers muss zwischen diesem und der Stadtführerin vereinbart werden, ob die Führung verkürzt wird oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten wird. Dies ist jedoch nur möglich, sofern die Stadtführerin im Anschluß keinen anderen Verpflichtungen nachkommen muss. Wenn die ursprüngliche Führungsdauer beibehalten wird, werden Wartezeit und Führungsdauer addiert und ein Aufpreis von 27,00 € (deutsche Führungen) bzw. 33,00 € (englische Führungen) pro angefangene Stunde für die Verlängerung fällig.

 

Hat sich der Kunde spätestens nach Ablauf dieser 30 Minuten bei der Stadtführerin nicht gemeldet, ist diese zur Absage der Führung berechtigt. Ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars wird in diesem Fall in Rechnung gestellt.

 

Preise und Zahlung

 

Soweit nicht anders vereinbart, ist das Honorar am Ende der Führung vom Auftraggeber zu bezahlen. Eine Bezahlung mit Schecks oder Kreditkarten wird nicht akzeptiert. Bei Firmenkunden kann eine Rechnungsstellung auf Wunsch erfolgen.

 

Stornierung

 

Der Auftraggeber ist berechtigt bis 1 Woche vor dem vereinbarten Termin den Auftrag kostenfrei zu stornieren.

Bis drei Tage vor Führungsbeginn werden 50% des Honorars als Stornopauschale und bei weniger als drei Tagen vor Führungsbeginn werden 100% des Honorars als Stornopauschale in Rechnung gestellt.

(Beispiel: Bei Führungen am Samstag: Stornierung bis Mittwoch: 50% des Honorars, Stornierung ab Donnerstag: 100 % des Honorars)

 

 

Nichtinanspruchnahme von Leistungen

 

Der Wegfall von Teilleistungen bzw. die Kürzung einer Führung auf Wunsch des Auftraggebers berechtigt nicht zum Einbehalt des Honorars oder zur Honorarkürzung.

 

Haftung

 

Die Gästeführerin haftet nicht für Fremdleistungen (Verpflegungsbetrieben, Träger von Sehenswürdigkeiten, u.ä). Die Haftung der Gästeführerin beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist maximal auf die Höhe des Führungshonorars begrenzt.

 

Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Konditionen an.

 

 

 

 

Doris Ritter. Zertifiziertes Mitglied im BVGD (Bundesverband der Gästeführer Deutschlands)

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